Jahr 2021

Positionen

Beton brennt nicht!

  Unsere Position erschienen in Ausgabe 5/2021 Beton brennt nicht! Bauen mit Beton ist vorbeugender Brandschutz „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11. Dezember 1987) Dieses Zitat aus einem fast 34 Jahre alten Gerichtsurteil hat an Aktualität nichts verloren. Regelmäßig berichten die Medien über Haus- und Wohnungsbrände. Nicht umsonst gibt es in vielen Bereichen heute eine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Sie verhindern jedoch keine Brände, sondern warnen nur, damit sich betroffene Menschen rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Häufige Brandursachen sind Unachtsamkeiten, wie die unbeobachtete Kerze, die heruntergefallene Zigarette oder das vergessene Fett in der Pfanne auf dem Herd. Oftmals wird als Brandursache aber auch ein technischer Defekt beziehungsweise Kurzschluss an Haushaltsgeräten oder Elektroinstallationen festgestellt. Gerade die Energiewende wird zu einer weiteren technischen Aufrüstung von Gebäuden und Wohnungen führen, zum Beispiel durch die Installation von Solaranlagen, Zwischenspeichern für Strom oder Ladestationen für e-Mobilität. Die reine Zunahme der Anzahl elektrischer Anlagen kann mittelfristig zu einer Zunahme von technischen Defekten und von dadurch ausgelösten Brandereignissen führen. Brandrisiken muss schon heute durch einen qualifizierten vorbeugenden Brandschutz begegnet werden. Die primären Schutzziele sind dabei die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Schutz von Leben, Gesundheit und natürlichen Lebensgrundlagen. Darüber hinaus sollte aber auch der Schutz von Sachwerten nicht vergessen werden. Um diese Schutzziele zu erreichen, müssen Gebäude so errichtet werden, dass sie hinreichend lange tragfähig sind, damit Bewohner oder Nutzer sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können und Rettungskräfte bei ihrer Arbeit nicht durch versagende Bauteile gefährdet werden, dass die Ausbreitung von Bränden auf benachbarte Räume, Wohnungen, Gebäudeteile oder angrenzende Gebäude eingedämmt wird, dass sie aus Materialien hergestellt werden, die nicht zum Brandgeschehen, zur Rauchentwicklung oder zur Freisetzung schädlicher Stoffe beitragen. Die allgemeinen Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sind in der Musterbauordnung geregelt, die einen ordnenden Rahmen für die Bauordnungen der Länder vorgibt. Hier wird unterschieden zwischen nicht brennbaren, schwer entflammbaren und leicht entflammbaren Baustoffen sowie zwischen feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Bauteilen. Je nach Bauwerk und Bauteil werden in den Landesbauordnungen Mindestanforderungen an das Brandverhalten der Baustoffe und Bauteile gestellt. In jüngerer Zeit gibt es in einigen Landesbauordnungen auch die Tendenz, Anforderungen abzusenken, um das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen zu erleichtern. Die Entwicklung birgt ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Dabei ist zu beachten, dass sich die Mindestanforderungen nur an dem Ziel der öffentlichen Sicherheit und Ordnung orientieren. Ein guter Schutz privater Sachwerte und Investitionen wird allein durch die Einhaltung der Mindestanforderungen nicht automatisch erreicht. Anders beim Baustoff Beton. Bei den im natürlichen Brand eintretenden Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Celsius bleiben Konstruktionen aus Beton während eines Brandes nahezu stabil, bildet Beton keinen Rauch oder setzt toxische Gase frei. Zudem weist Beton nur eine geringe Wärmeleitfähigkeit auf und trägt somit nicht zur Brandlast bei. Beton ist folglich nicht brennbar und Bauteile aus Beton weisen allgemein eine hohe Feuerbeständigkeit auf. In vielen Fällen sind Brandschäden an Gebäuden aus Beton und deren Einrichtung räumlich begrenzt. Meist hat die Konstruktion nicht nur eine ausreichende Feuerwiderstandsdauer für die Evakuierung von Menschen, sondern das Gebäude kann nach einem Brandereignis schnell und wirtschaftlich saniert und weitergenutzt werden. All das sollte bei der Baustoffauswahl angemessen berücksichtigt werden. Die Nachhaltigkeit von Bauwerken endet übrigens nicht mit ihrer Erstellung. Erst die Berücksichtigung des ganzen Lebenszyklus, von der Erstellung über die Nutzung bis zum Rückbau und zur Wiederverwertung lässt eine valide Bewertung der Nachhaltigkeit zu. In diesem Zusammenhang können die hohe Lebensdauer, die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bewohner oder Nutzer oftmals den Ausschlag für massive Gebäude aus Betonbauteilen geben. Der Widerstand gegen Feuer aber auch gegen andere Elementarschäden, zum Beispiel infolge Sturms oder Überschwemmung, können dabei ein gewichtiges Argument sein. Insofern führt an dem Baustoff Beton bei einem ganzheitlichen Ansatz zum Brandschutz kein Weg vorbei. Baulicher Brandschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben sicheren und nachhaltigen Bauens. Betonbauwerke bieten nicht nur Schutz für Leib und Leben sondern auch für Hab und Gut. Es gilt den freien Wettbewerb ohne staatliche Bevorzugung einzelner Baustoffe zu erhalten. Zurück

Positionen

Nachhaltiges mineralisches Bauen für die Zukunft

  Unsere Position erschienen in Ausgabe 5/2021 Nachhaltiges mineralisches Bauen für die Zukunft Eine gemeinsame Aufgabe für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten sein, die anstehenden Aufgaben für nachhaltiges und bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur noch effektiver mit den Anforderungen des Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz in Einklang zu bringen. Das Bauen und Modernisieren ist für einen nachhaltigen Bauwerksbestand unverzichtbar. Es ermöglicht Bauwerke, die bereits heute aufgrund ihrer Dauerhaftigkeit über den gesamten Lebenszyklus durch niedrige CO₂-Emissionen gekennzeichnet sind und den geänderten Klimabedingungen robust widerstehen. Dabei müssen Gebäude einen ausgezeichneten sommerlichen Wärmeschutz genauso wie warme Räume im Winter gewährleisten, ohne dafür immer mehr zusätzliche technische Anlagen mit steigendem Instandhaltungs- und Energieaufwand zu benötigen. Zudem ist das Bauen auch langfristig mit heimischen Rohstoffen abzusichern, so dass eine zunehmende Importabhängigkeit und lange Transportwege vermieden werden. Die Bauwirtschaft und die mineralische Baustoffindustrie bekennen sich mit dem Netzwerk NACHHALTIG. MINERALISCH. BAUEN. zum Ziel der Klimaneutralität von Bauwerken über den gesamten Lebenszyklus sowie zu den Zielen der Circular Economy mit Recycling und Wiederverwendung der eingesetzten Baustoffe und Bauteile. Zur Erreichung dieser Ziele besteht in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bei der Produktion mineralischer Baustoffe Handlungsbedarf. So haben Baustoffbranchen wie die Zement-, Kalk- und Mauerwerksindustrie den Weg zur Dekarbonisierung bereits begonnen und erste Roadmaps vorgelegt. Die mineralischen Baustoffe werden dadurch Schritt für Schritt klimaneutral. Mit geschlossenen Stoffkreisläufen leistet die Wertschöpfungskette mineralisches Bauen mit ihrer konstant hohen Verwertungsquote bei mineralischen Bauabfällen von ca. 90 % signifikante Beiträge und schont dadurch natürliche Ressourcen. Die aus diesen mineralischen Bauabfällen produzierten Recycling-Baustoffe decken heute einen Anteil von 12,5 % des Bedarfs an Gesteinskörnungen. Die Wertschöpfungskette mineralisches Bauen verfolgt das Ziel, diese Quote etwa durch die Wiederverwendung langlebiger Bauteile für eine zweite Nutzung weiter zu steigern und vermehrt RC-Material einzusetzen. Damit der Transformationsprozess im Bausektor erfolgreich umgesetzt werden kann, sind seitens der Politik langfristig verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich. Um die Bauaufgaben der Zukunft bestmöglich bewältigen zu können, ist innerhalb der 20. Legislaturperiode die Umsetzung der folgenden Punkte von zentraler Bedeutung: 1. Technologieoffenheit bei Baustoffen und Bauweisen gewährleisten Im Baubereich bestehen erhebliche Herausforderungen – vom bedarfsgerechten Wohnungsbau über die Modernisierung des Gebäudebestandes bis hin zur Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur. Dabei sind die Ziele der Klimaneutralität und vollständig geschlossener Materialkreisläufe zu realisieren. Damit jeder Baustoff mit seinen Stärken zur Erreichung dieser Ziele beitragen kann, ist ein technologieoffener Innovationswettbewerb notwendig. Technologieoffenheit muss als Grundsatz in allen gesetzlichen Regelungen zu Bauwerken verankert sein. 2. Langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der Baustoffherstellung schaffen Um die Dekarbonisierung zu erreichen und mineralische Baustoffe künftig klimaneutral produzieren zu können, sind erhebliche Anstrengungen notwendig. So müssen für die Energieversorgung zur Baustoffherstellung der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffversorgung, der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und die Schaffung einer Infrastruktur für den Transport sowie für die Speicherung beziehungsweise Nutzung von CO₂ sichergestellt werden. Dies erfordert erhebliche Investitionen innerhalb der Industrie. Bei der Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen besteht daher die Notwendigkeit, die Erreichung der Klimaneutralität durch die heimische Industrie so zu unterstützen, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Hierzu sind auch ein effektiver Carbon-Leakage-Schutz und wettbewerbsfähige Energiepreise für Grünen Wasserstoff und Grünen Strom notwendig. Eine grundlegende Umstrukturierung der Finanzierung der Energiewende, die heute durch das EEG erfolgt, ist anzustreben, damit noch immer vorhandene Kostenhürden abgebaut werden. 3. Nachhaltigkeitsbewertung über den gesamten Lebenszyklus einführen Die Nachhaltigkeit von Bauwerken über den Lebenszyklus wird durch die optimale Kombination von Konstruktion und Material bestimmt. Grundlage politischer Entscheidungen zur Vorgabe zukünftiger Anforderungen an Bauwerke muss die faire Bewertung aller Baustoffe und Bauweisen unter realen Nutzungsszenarien im Rahmen einer umfassenden Nachhaltigkeitsbewertung aller ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Kriterien sein. Die Lebensdauer vieler Baustoffe beträgt bis zu 100 Jahren und mehr. Bei Gebäuden kann eine flexible Grundrissgestaltung dazu beitragen, längere Nutzungsdauern insbesondere der tragenden Konstruktion zu erreichen. Eine Verlängerung der Betrachtungsdauer bei der Nachhaltigkeitsbewertung von 50 auf mindestens 80 Jahre würde es ermöglichen, den Einsatz nachhaltiger, dauerhafter Produkte realistisch zu bewerten und damit zu fördern. Gleichzeitig sollten zukünftig Umnutzungsszenarien sowie Wartung, Rückbau, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit in die Nachhaltigkeitsbewertung einbezogen werden, um die Baupraxis noch besser abzubilden. 4. Wiederverwendung von langlebigen Bauteilen und Einsatz von Recyclingbaustoffen erleichtern Damit der Bausektor seine Nachhaltigkeitsziele erreicht, muss die Wiederverwendung von langlebigen Bauteilen im Sinne von Urban Mining gezielt angestrebt und die Anwendung von Recyclingbaustoffen umfassend ermöglicht werden. Geeignete Instrumente sind produktneutrale Ausschreibungen und die Weiterentwicklung des im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) eingeführten Förderbonus für nachhaltige Gebäude. Ist eine technisch gleichwertige Anwendung von Recyclingbaustoffen möglich, darf es in der bauordnungsrechtlichen Behandlung und in Ausschreibungen keine Unterschiede gegenüber Primärbaustoffen mehr geben. Dies gilt gleichermaßen für Bauprodukte, die unter Einsatz von Recyclingbaustoffen hergestellt werden. Kontinuierlich güteüberwachte Recyclingbaustoffe sollten den Produktstatus erhalten. Zum erfolgreichen Anschub eines innovativen Wettbewerbs müssen Nachhaltigkeitsanforderungen und Ressourceneffizienzkriterien für Bauwerke definiert und ausgeschrieben werden, anstatt einzelne Baustoffe verbindlich vorzugeben. 5. Freien Wettbewerb ohne staatliche Bevorzugung einzelner Baustoffe erhalten Der Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb ist bei allen politischen und parlamentarischen Entscheidungen zur Vorgabe von Anforderungen an Bauwerke zu berücksichtigen. Dies umfasst eine Gleichbehandlung aller Bauprodukte und Bauweisen, um die politischen Zielsetzungen bezüglich Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Eine einseitig ausgerichtete staatliche Förderung oder Festschreibung einer Quote verhindert Innovationen sowie die Optimierung von Bauwerken nach marktwirtschaftlichen und nachhaltigen Grundsätzen. Dies schließt insbesondere die Einführung und Umsetzung von Quotenregelungen, Positivlisten und steuerlichen Anreizen zugunsten einzelner Baustoffe und Bauweisen aus. Netzwerk Nachhaltig.Mineralisch.Bauen. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs)Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. (BTB) Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V. Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. Bundesverband Leichtbeton e.V. Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) Bundesverband Porenbetonindustrie e. V. Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V. Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V. (DGfM) Deutsche BetonbauteileFachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V.Fachverband Hoch- und Massivbau im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. InformationsZentrum Beton GmbH Verband Bauen in Weiß e.V. Verein Deutscher Zementwerke e.V. Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. www.nachhaltig-mineralisch-bauen.de Zurück

Positionen

Vergrabene Milliardenwerte

  Unsere Position erschienen in Ausgabe 3/2021 Vergrabene Milliardenwerte Aus dem Auge, aus dem Sinn? Forderungen zur systematischen Bewältigung von Sanierungs- und Investitionsstau bei öffentlichen EntwässerungsnetzenDie öffentlichen Entwässerungsnetze, als wesentlicher Bestandteil der unterirdischen Infrastruktur, fristen ein Schattendasein: Einst zur Eindämmung von Krankheitserregern gebaut, die sich über verseuchtes Wasser übertragen und zu hohen Sterblichkeitsraten im Laufe des 19. Jahrhunderts geführt haben, ist die Bedeutung der Abwasserableitung zur Erreichung hygienischer Lebensbedingungen, in Anbetracht des aktuellen Pandemiegeschehens, so präsent wie lange nicht mehr. Die Kanalisation in Deutschland weist aktuell eine Länge von etwa 594.000 km auf. Der hohe Anschlussgrad von 98,2 % der Bevölkerung an die Entwässerungsnetze resultiert zwangsläufig in einer Verschiebung des Aufgabenschwerpunkts: weg von der Erschließung neuer Gebiete als Hauptaufgabe vergangener Jahrzehnte hin zu ordnungsgemäßem Betrieb sowie fortwährender Instandhaltung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das Kanalsystem in Bezug auf den erhöhten Schutz von Grundwasser und Gewässern sowie auf die Ableitung von Starkregenereignissen und damit einhergehenden Überflutungsschutz bei gleichzeitiger Reduzierung des Wasserverbrauchs innerhalb der Bevölkerung. Es handelt sich hier um vergrabene Milliardenwerte, die in der Regel das größte Anlagevermögen einer jeden Kommune darstellen, über Abwassergebühren finanziert sind und dennoch stiefmütterlich behandelt werden. Ausgehend von einer beabsichtigten Nutzungsdauer von durchschnittlich 60 bis 80 Jahren bereitet das durchschnittliche Alter von 36,9 Jahren sowie der vor kurzem von der Deutschen Vereinigung für Wasser, Abwasser und Abfall (DWA) veröffentlichte Zustand der Kanalnetze in Deutschland große Sorgen: Annähernd jeder fünfte Kanalabschnitt (18,7 %) weist sofortigen bis kurzfristigen Handlungsbedarf auf. 29,6 % der Kanäle erfordern mittelfristigen Handlungsbedarf, lediglich 26,9 % sind schadensfrei, wohingegen der Zustand von 24,8 % des Entwässerungssystems noch unbekannt ist. Die durchschnittliche jährliche Erneuerungsrate ist seit Jahren rückläufig, wohingegen kurzfristig-orientierte, kostengünstige, lokal begrenzte Reparaturen ein Hoch erfahren. Jährlich werden nur 1 % des Kanalnetzes saniert, was in Anbetracht des hohen Anteils an kurzfristig orientierten Reparaturmaßnahmen sowie mit Bezug auf eine ursprünglich gedachte Nutzungsdauer von 80 Jahren deutlich zu niedrig ausfällt. Notwendige Gebührenerhöhungen, die sich für Bürgerinnen und Bürger mitunter im Nachkommabereich bewegen, werden politisch ignoriert; In Einzelfällen werden Gebühren sogar zweckentfremdet. Bestehende Verschuldung und Haushaltssperren vieler Kommunen tragen dabei nicht zu einer Entspannung der Situation bei. Das Verkommen der unterirdischen Infrastruktur ist damit vorprogrammiert. Politische Forderungen Die Aufrechterhaltung einer langfristig intakten Infrastruktur geht daher mit verschiedenen Forderungen gegenüber den Netzbetreibern sowie politischen Entscheidungsträgern einher. Dabei ist ein Abwenden von dem Gedanken der bloßen Daseinsvorsorge hin zur systematischen Bewältigung von Sanierungs- und Investitionsdefiziten erforderlich, um nachfolgende Generationen nicht „über Gebühr“ zu belasten: 1. Inspektionsraten steigern Inspektionsraten sind zu steigern, sodass umweltrelevante Auswirkungen von Undichtigkeiten (Exfiltration von Abwasser und Infiltration von Grundwasser) frühzeitig vermieden werden. Zudem wird hierdurch die Datengrundlage zum Zustand des Kanalnetzes gegenüber der aktuellen Situation verbessert. 2. Erneuerungsrate erhöhenEs besteht Bedarf einer grundlegenden Erhöhung der jährlichen Erneuerungsrate, sodass der Wert des Kanalnetzes langfristig erhalten bleibt. Eine Vielzahl an Reparaturen mit kurzfristiger Nutzungsdauer führt ansonsten mittelfristig zu einer Verschiebung des Sanierungsbedarfs. 3. Investitionen erhöhenDie seit Jahren getätigten Investitionen reichen augenscheinlich nicht aus, den Sanierungsbedarf signifikant zu reduzieren. Hier bedarf es einer gezielten Erhöhung von Investitionen, um umfangreiche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. 4. Gebühren zweckgebunden einsetzenBürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Abwassergebühren zum Zweck von Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bauwerken der Kanalisation effizient und effizient eingesetzt werden. Hier bedarf es erfahrungsgemäß einer stärkeren Unterstützung kleiner Kommunen, die mit einer Vielzahl an Aufgaben zu kämpfen haben. 5. Synergien nutzenEingriffe in den Straßenverkehr sollten zwingend in Abstimmung mit weiteren Beteiligten im Straßenraum geplant, koordiniert und durchgeführt werden. Hierdurch wird ein mehrmaliger Eingriff vermieden und Unmut bei Bürgerinnen und Bürgern reduziert. 6. Transparenz schaffen und Vertrauen bildenDie Informationslage zum Zustand der Kanalisation ist in den überwiegenden Fällen nicht öffentlich einsehbar. Die Veröffentlichung von Netzzustandsinformationen bildet Vertrauen und schafft Akzeptanz für erforderliche Maßnahmen und notwendige Gebührenerhöhungen. Fazit Zur langfristigen Erhaltung der öffentlichen Entwässerungsnetze bedarf es einer ganzheitlichen Strategie, die die individuellen Belange aus der Perspektive kommunaler Netzbetreiber berücksichtigt. Die Kenntnis vom tatsächlichen Zustand der Kanalisation erweist sich dabei als ein zentraler Indikator zur Bewertung des Handlungsbedarfs. Aufbauend auf dieser Bewertung kann eine Prognosebetrachtung der Zustandsentwicklung, unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien (beispielsweise „weiter-so“, „Investitionen erhöhen“, „Erneuerungsrate erhöhen“), behilflich sein, den Beteiligten die Konsequenzen verschiedener Vorgehensweisen aufzuzeigen. Die aktuellen Befragungsergebnisse der DWA zeigen jedoch erneut, dass weiterhin Informationsdefizite bestehen, die die Entwicklung einer strategischen Vorgehensweise erschweren. Hier besteht Handlungsbedarf, um die Erhaltung der Kanalnetze nicht zu gefährden. Autor: Lanzerath Zurück

Positionen

Zukunftsgerecht bauen mit Betonfertigteilen

  Unsere Position erschienen in Ausgabe 1/2021 Zukunftsgerecht bauen mit Betonfertigteilen Zukunftsgerechtes Bauen mit Beton verfolgt das Ziel, den nachfolgenden Generationen eine intakte und lebenswerte Umwelt zur Verfügung zu stellen. Um dies zu erreichen, dürfen die natürlichen Lebensgrundlagen nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig ist es erforderlich, durch maßvolle Veränderung der gebauten Umwelt dem offensichtlichen Bedürfniswandel – zum Beispiel durch demographische Entwicklung, Klimawandel, gestiegene Mobilität und die Nachfrage nach erneuerbaren Energien – Rechnung zu tragen. Moderne Gebäude sollen klimagerecht, wirtschaftlich, von hoher Qualität und lange nutzbar sein. Sie sollen ihren Nutzern ein gesundes und komfortables Umfeld bieten und dabei zahlreiche Schutz- und Sicherheitsansprüche erfüllen. Es ist keineswegs einfach, zwischen diesen, teilweise konkurrierenden, Zielen abzuwägen und eine zukunftsorientierte Entscheidung zu treffen. Aber viele Eigenschaften sprechen hier für den Einsatz von Betonfertigteilen: Betonfertigteile bieten einen guten Schall- und Brandschutz. Das Bauen mit Betonfertigteilen spart Zeit und Ressourcen auf der Baustelle. Die Vorfertigung im Werk garantiert eine hohe Qualität und Maßgenauigkeit. Betonfertigteile sind langlebig und dauerhaft, der Unterhaltungs- und Reinigungsaufwand vergleichsweise gering. Optimierte Bauteilquerschnitte und hohe Betonfestigkeiten reduzieren den Materialeinsatz. Große realisierbare Deckenspannweiten ermöglichen eine stützenfreie und flexible Grundrissgestaltung. Die beste Lösung finden Für die Erreichung einer langen Nutzungsdauer müssen zunächst die gewählten Baustoffe und die Baukonstruktion möglichst dauerhaft sein. Aber auch das gestalterische Potenzial des Baustoffs, die ästhetische Qualität des Bauwerkes und mögliche Systemreserven zur Erfüllung künftiger bauphysikalischer Anforderungen sind wichtige Faktoren. Durch die immer raschere Veränderung von Lebens- und Nutzungsgewohnheiten werden im Sinne des Werterhalts hohe Ansprüche an die Flexibilität eines Bauwerkes gestellt. Das bedeutet, ein Gebäude ist genau dann langlebig und damit wirtschaftlich, wenn es dank einer möglichst flexiblen Grundrissgestaltung gut und mit geringen Ressourcenverbrauch an sich ändernde Nutzungsanforderungen angepasst werden kann. Die Umnutzungsmöglichkeiten werden unter anderem durch die Beschaffenheit von Innenwänden, Trennwänden, die realisierbare Deckenspannweite oder Nutzlastreserven beeinflusst. Konkret bedeutet zukunftsgerechtes Bauen, dass neben den ökologischen Betrachtungen eine gesellschaftliche Akzeptanz des Bauwerkes erreicht werden muss. Wirtschaftliche Anforderungen sind sowohl bei der Errichtung als auch im Betrieb zu betrachten und zugleich ist der Ressourcenverbrauch insgesamt auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Diese Ansätze zeigen, dass es nicht ausreicht, lediglich auf eine umweltverträgliche Herstellung der eingesetzten Baumaterialien zu achten. Vielmehr muss jedes Bauwerk über seinen Lebenszyklus hinweg betrachtet werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass es vor allem um die beste Lösung für eine konkrete Bauaufgabe geht. Statt schematischer Vergleiche auf der Basis weniger ökologischer Baustoffparameter, ist die materialgerechte Verwendung von Baustoffen die wesentliche Grundlage für den Bau zukunftsgerechter Gebäude. Hier sind Bauwerke aus Beton aufgrund der natürlichen Dauerhaftigkeit des Baustoffes, vorteilhafter statisch-konstruktiver und bauphysikalischer Eigenschaften und vielfältiger gestalterischer Möglichkeiten eine sinnvolle und wirtschaftliche Wahl. Bildquelle: Pixabay (https://pixabay.com/photos/columns-couple-people-architecture-5747584/) Zurück

Nach oben scrollen