Unsere Position erschienen in Ausgabe 5/2021
Beton brennt nicht!
Bauen mit Beton ist vorbeugender Brandschutz
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11. Dezember 1987)
Dieses Zitat aus einem fast 34 Jahre alten Gerichtsurteil hat an Aktualität nichts verloren. Regelmäßig berichten die Medien über Haus- und Wohnungsbrände. Nicht umsonst gibt es in vielen Bereichen heute eine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Sie verhindern jedoch keine Brände, sondern warnen nur, damit sich betroffene Menschen rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
Häufige Brandursachen sind Unachtsamkeiten, wie die unbeobachtete Kerze, die heruntergefallene Zigarette oder das vergessene Fett in der Pfanne auf dem Herd. Oftmals wird als Brandursache aber auch ein technischer Defekt beziehungsweise Kurzschluss an Haushaltsgeräten oder Elektroinstallationen festgestellt. Gerade die Energiewende wird zu einer weiteren technischen Aufrüstung von Gebäuden und Wohnungen führen, zum Beispiel durch die Installation von Solaranlagen, Zwischenspeichern für Strom oder Ladestationen für e-Mobilität.
Die reine Zunahme der Anzahl elektrischer Anlagen kann mittelfristig zu einer Zunahme von technischen Defekten und von dadurch ausgelösten Brandereignissen führen.
Brandrisiken muss schon heute durch einen qualifizierten vorbeugenden Brandschutz begegnet werden. Die primären Schutzziele sind dabei die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Schutz von Leben, Gesundheit und natürlichen Lebensgrundlagen. Darüber hinaus sollte aber auch der Schutz von Sachwerten nicht vergessen werden.
Um diese Schutzziele zu erreichen, müssen Gebäude so errichtet werden,
- dass sie hinreichend lange tragfähig sind, damit Bewohner oder Nutzer sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können und Rettungskräfte bei ihrer Arbeit nicht durch versagende Bauteile gefährdet werden,
- dass die Ausbreitung von Bränden auf benachbarte Räume, Wohnungen, Gebäudeteile oder angrenzende Gebäude eingedämmt wird,
- dass sie aus Materialien hergestellt werden, die nicht zum Brandgeschehen, zur Rauchentwicklung oder zur Freisetzung schädlicher Stoffe beitragen.
Die allgemeinen Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sind in der Musterbauordnung geregelt, die einen ordnenden Rahmen für die Bauordnungen der Länder vorgibt. Hier wird unterschieden zwischen nicht brennbaren, schwer entflammbaren und leicht entflammbaren Baustoffen sowie zwischen feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Bauteilen.
Je nach Bauwerk und Bauteil werden in den Landesbauordnungen Mindestanforderungen an das Brandverhalten der Baustoffe und Bauteile gestellt. In jüngerer Zeit gibt es in einigen Landesbauordnungen auch die Tendenz, Anforderungen abzusenken, um das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen zu erleichtern. Die Entwicklung birgt ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Dabei ist zu beachten, dass sich die Mindestanforderungen nur an dem Ziel der öffentlichen Sicherheit und Ordnung orientieren. Ein guter Schutz privater Sachwerte und Investitionen wird allein durch die Einhaltung der Mindestanforderungen nicht automatisch erreicht.
Anders beim Baustoff Beton. Bei den im natürlichen Brand eintretenden Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Celsius bleiben Konstruktionen aus Beton während eines Brandes nahezu stabil, bildet Beton keinen Rauch oder setzt toxische Gase frei. Zudem weist Beton nur eine geringe Wärmeleitfähigkeit auf und trägt somit nicht zur Brandlast bei.
Beton ist folglich nicht brennbar und Bauteile aus Beton weisen allgemein eine hohe Feuerbeständigkeit auf. In vielen Fällen sind Brandschäden an Gebäuden aus Beton und deren Einrichtung räumlich begrenzt. Meist hat die Konstruktion nicht nur eine ausreichende Feuerwiderstandsdauer für die Evakuierung von Menschen, sondern das Gebäude kann nach einem Brandereignis schnell und wirtschaftlich saniert und weitergenutzt werden. All das sollte bei der Baustoffauswahl angemessen berücksichtigt werden.
Die Nachhaltigkeit von Bauwerken endet übrigens nicht mit ihrer Erstellung. Erst die Berücksichtigung des ganzen Lebenszyklus, von der Erstellung über die Nutzung bis zum Rückbau und zur Wiederverwertung lässt eine valide Bewertung der Nachhaltigkeit zu. In diesem Zusammenhang können die hohe Lebensdauer, die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bewohner oder Nutzer oftmals den Ausschlag für massive Gebäude aus Betonbauteilen geben. Der Widerstand gegen Feuer aber auch gegen andere Elementarschäden, zum Beispiel infolge Sturms oder Überschwemmung, können dabei ein gewichtiges Argument sein.
Insofern führt an dem Baustoff Beton bei einem ganzheitlichen Ansatz zum Brandschutz kein Weg vorbei. Baulicher Brandschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben sicheren und nachhaltigen Bauens. Betonbauwerke bieten nicht nur Schutz für Leib und Leben sondern auch für Hab und Gut. Es gilt den freien Wettbewerb ohne staatliche Bevorzugung einzelner Baustoffe zu erhalten.
