Jahr 2020

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Verbesserte Rahmenbedingungen für Schwerlasttransporte

  Unsere Position erschienen in Ausgabe 6/2020 Verbesserte Rahmenbedingungen für Schwerlasttransporte Funktionierende Großraum- und Schwerlasttransporte sind unerlässlich für das Funktionieren unserer Wirtschaft. Betroffen sind die Betonfertigteilindustrie wie auch Hersteller und Betreiber großer Maschinen, Auto-Krane, Großmast-Betonpumpen und viele mehr. Die Verdopplung der Antragszahlen im Online-Portal VEMAGS von 225.000 auf 505.000 in den vergangenen zehn Jahren untermauert ihre Relevanz. Unsere Kunden erwarten nicht nur Qualität bei den Produkten, sondern auch bei der Abwicklung der Lieferungen. Allerdings wird es immer mehr zur Zitterpartie, ob solche Transporte termingerecht durchgeführt werden können. Verzögerungen in Genehmigungsverfahren führen zu Wettbewerbsnachteilen. Kosten und zeitlicher Aufwand für die Fahrzeugbegleitung werden zunehmend unkalkulierbar. Aus unserer Sicht müssen Genehmigungen für Großraum- und Schwerlasttransporte deutlich schneller erteilt werden als bisher. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug zuletzt fünf bis sechs Wochen, wobei Verkehrsbehörden einzelner Bundesländer noch deutlich mehr Zeit benötigen. Für eine schnellere Genehmigung sind bürokratische Hürden zu reduzieren. Ziel muss ein automatisiertes Genehmigungsverfahren sein.Neben dem beschleunigten Genehmigungsverfahren sind mehr Investitionen in die Infrastruktur notwendig, insbesondere in die Ertüchtigung maroder Brücken. Deren eingeschränkte Belastbarkeit stellt eine wesentliche Hürde dar. Wir brauchen zudem eine bessere Zusammenarbeit der Bundesländer, die mittels Datenaustausch Transparenz über Verkehrsbehinderungen und Baustellen herstellen. Darüber hinaus bedarf es einer Ausweitung und Flexibilisierung der Transportzeiten sowie die flexible Begleitung der Transporte durch Beliehene und Verwaltungshelfer, um damit auch die Polizei zu entlasten. Der bundesweite Arbeitskreis Großraum- und Schwerlastverkehre der Organisation Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft, in dem auch Mitglieder des UVMB mitarbeiten, hat folgende Ziele erarbeitet: Ziele des Arbeitskreises sind: zügige Weiterentwicklung des bundesweiten Online-Portals VEMAGS: Ertüchtigung für das digitale Zeitalter mit weitestgehend automatisierter Antragsbearbeitung Zurverfügungstellung einer routing-fähigen bundeseinheitlichen interaktiven Kartenlösung und Bereitstellung der digitalen Daten für den Transport Ausweisung von Positivstrecken automatischer Vorschlag von Alternativrouten durch die Verwaltung bei Nichteignung beantragter Verbindungen bzw. kurzfristigen Störungen auf bereits genehmigten Routen Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren der bisher zuständigen unteren Verkehrsbehörden in den Landkreisen Einführung einer Höchstbearbeitungsdauer von 5 Werktagen Definition einheitlicher Standards im Rahmen der Erarbeitung der Straßenverkehrs-Transportbegleitungs-Verordnung, welche eine flexible bundesländerübergreifende Begleitung bis 2021 ermöglichen Begrenzung der Transportnebenkosten auf das sachlich notwendige Maß Neuregulierung der Absicherung durch Begleitfahrzeuge nach VwV-StVO zu § 29 Absatz 3 StVO und Begrenzung auf das sachlich notwendige Maß Bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist auf eine praxistaugliche Befähigung der Genehmigungsbehörden am Sitz des beantragenden Unternehmens beziehungsweise seines Transporteurs zu achten. Die Gebühren für die Genehmigungen und die erforderlichen Begleitfahrzeuge dürfen nicht willkürlich und erheblich steigen. Bildquelle: Unsplash (https://unsplash.com/de/fotos/lkw-tagsuber-auf-der-autobahn-7eaFIKeo1MQ) Zurück

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Wettbewerbsgleichheit und Technologieoffenheit in der Bauwirtschaft

  Unsere Position erschienen in Ausgabe 5/2020 Wettbewerbsgleichheit und Technologieoffenheit in der Bauwirtschaft Seit Juli 2020 wird auf der Ebene von Bund und Ländern eine politische Diskussion über die Einführung von Holzbauquoten angeregt. Stahlbeton und Mauersteine sind die Massenbaustoffe für Deutschland In Deutschland werden die Wohnungs- und Nichtwohnungsbauten in allen Bundesländern überwiegend aus Stahlbeton und Mauersteinen – also in Massivbau – errichtet. Damit leisten die Massivbauer mit ihrer täglichen Arbeit den entscheidenden Anteil zur Errichtung der gebauten Umwelt und somit auch zur Lösung der sozialen Frage Wohnen. Massivbau ist in puncto Nachhaltigkeit absolut konkurrenzfähig Die bisherige Anwendung von Baustoffen und Bauweisen hat sich seit Jahrzehnten im freien Wettbewerb auf der Grundlage der Entscheidungen von privaten und institutionellen Investoren, öffentlichen Auftraggebern, von Planern und Bauausführenden entwickelt. Ausschlaggebend für die heutige Situation zur Entscheidung pro Massivbau ist sicher nicht nur die Bautradition. Massive Bauten können im Gleichklang der Nachhaltigkeit, also in der Summe aller ökologischen, ökonomischen und den soziokulturellen Eigenschaften, bestens mit Holzbauten konkurrieren. So sind die Eigenschaften von Massivbauten unter anderen in puncto sommerlicher Wärmeschutz, Lärm- und Brandschutz, für das klimaangepasste Bauen sowie bezüglich minimaler Transportwege gegenüber anderen Bauweisen gleichwertig oder besser. Das gilt insbesondere, wenn man die Nachhaltigkeit der Gebäude über einen realen Lebenszyklus von mehr als 50 Jahren sowie inklusive Rückbau, Recycling, Wiederverwendung und Berücksichtigung ihrer finalen Entsorgung abbildet. Top-Themen der Prozesskette Bau: Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft Parallel zu den aktuellen Daten und Fakten werden auf Grundlage politischer Entscheidungen und gesetzlicher Vorgaben mittel- und langfristig Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft die dominierenden Themen für die gesamte Prozesskette Bau sein.Die Herstellung klimaneutraler mineralischer Baustoffe und die Absicherung einer weitestgehend geschlossenen Kreislaufwirtschaft inklusive Wiederverwendung bzw. Weiternutzung der Baustoffe sind als zukunftssichernde Aufgabe alternativlos und können mit Blick auf die Bedeutung des Baus für alle gesellschaftlichen Bereiche nur gemeinsam mit der Politik gelöst werden – weisen aber auch enorme Chancen auf! Die Zukunft der mineralischen Baustoffe ist grün Das im Dezember 2019 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz verpflichtet alle Marktakteure zur CO2-neutralen Produktion ihrer Produkte respektive Baustoffe bis zum Jahr 2050. Zugleich muss der Energieverbrauch im Gebäudesektor um 80 % sinken und zu einem immer größeren Teil über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Außerdem ist durch den ebenfalls beschlossenen Kohleausstieg bis 2038 vorgegeben, dass bereits in etwa 20 Jahren die Nutzung fossiler Brennstoffe für die Erwärmung von Gebäuden stark rückläufig sein wird und die Nutzung von Kohle weitgehend entfällt. Daher ist bei einer erfolgreichen Umsetzung der verabschiedeten Klimaschutzziele bereits ab 2051 davon auszugehen, dass es zu einer völlig neuen ökologischen Bewertung der Baustoffe kommt. Die mit grüner Energie hergestellten mineralischen Baustoffe tragen dann kaum noch graue Energie in die Baukonstruktionen der Gebäude ein. Bei ihrer Herstellung wird kein CO2 mehr an die Luft abgegeben, so dass durch mögliche Substitution keine CO2-Emissionen mehr eingespart werden. Politische Forderungen Angesichts der aufgezeigten Fakten und der politischen Zielvorgaben wenden sich die Unterzeichner des Positionspapiers mit folgenden Forderungen an Bund, Länder und Kommunen: Grundlage von allen anstehenden politischen Entscheidungen zur Vorgabe zukünftiger Anforderungen an Gebäude muss die faire Bewertung aller Baustoffe und Bauweisen unter umfassender Betrachtung der realen Lebensdauer sowie des vollständigen Lebenszyklusses von Gebäuden inklusive Rückbau, Recycling und Wiederverwendung von Baustoffen, Bauprodukten und ganzen Bauteilen sein. Der Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb ist bei allen politischen und parlamentarischen Entscheidungen zur Vorgabe zukünftiger Anforderungen an Gebäude zu berücksichtigen. Das schließt die Einführung und Umsetzung von Quotenregelungen zugunsten einzelner Baustoffe und Bauweisen aus. Technologieoffenheit muss ein Grundsatz für alle zukünftigen gesetzlichen Regelungen von Anforderungen an Bauwerke und Gebäude sein. Das umfasst eine gleichberechtigte und angemessene Förderung aller Bauprodukte und Bauweisen zur Erreichung der politischen Zielsetzungen bezüglich Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft. Diesen Forderungen schließen wir uns als Verbände der Betonfertigteilindustrie und Herausgeber des punktum.betonbauteile uneingeschränkt an. Bildquelle: Unsplash (https://unsplash.com/de/fotos/ein-gebaude-mit-einem-kran-im-hintergrund-JGgzKsgIwss) Zurück

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Recycling-Materialien flexibel einsetzen

  Unsere Position erschienen in Ausgabe 3/2020 Recycling-Materialien flexibel einsetzen Empfehlungen für Straßenbau und Verkehr, Bauwesen und Wasserwirtschaft Der Ruf nach dem Einsatz von Recyclingmaterial im Beton an Stelle von natürlichen Zuschlägen wird immer lauter. Dabei hat die Bau- und Baustoffindustrie ein großes Eigeninteresse, anfallenden Bauschutt soweit wie möglich einer Verwendung zuzuführen anstatt ihn zu entsorgen. Betonbruch hat sich als grobe Gesteinskörnung in Beton oder als ungebundene Schüttung im Straßenbau bewährt und ersetzt dort Primärrohstoffe. Der europäische Grüne Deal umfasst einen Fahrplan mit Maßnahmen unter anderem zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung für den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft. Die EU-Kommission fordert, dass alle Wirtschaftssektoren einen Beitrag leisten müssen. In diesem Zusammenhang sprechen viele Indikatoren dafür, dass bei der Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, zukünftig sekundäre Rohstoffe bei der Herstellung von mineralischen Baustoffen vorrangig eingesetzt werden müssen. Allerdings ist diese Forderung nicht vorbehaltlos umsetzbar. Im Hinblick auf die Schonung unserer natürlichen Ressourcen ist der Einsatz von Recyclingmaterial zu begrüßen und auch für die Betonfertigteilindustrie ein wichtiges Thema. Bei der Forderung nach dem Einsatz rezyklierter Gesteinskörnungen in Beton müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, um die damit verbundene Zielsetzung „Ressourcenschonung“ auch ganzheitlich zu erreichen: Die Transportentfernungen zwischen Entstehungsort, Recyclingunternehmen und Betonwerk sollten möglichst gering sein, sie können sonst einen erheblichen zusätzlichen Energie- und Zeitaufwand verursachen. Das RC-Material muss sortenrein und kontinuierlich verfügbar sein (je sortenreiner, desto größer der mögliche Einsatzbereich). Das verfügbare RC-Material muss unbedenklich bezüglich Schadstoffgehalt, Auslaugungen und Fremdstoffgehalt sein. Der Einsatz von RC-Material ist vorab bereits zu planen und mit dem Betonwerk abzustimmen. (Lagerungskapazitäten im Betonwerk müssen vorhanden sein) Das RC-Material fehlt nicht an anderer Stelle, wo es gegebenenfalls mit geringerem Aufbereitungsaufwand natürliche Gesteinskörnung ersetzen könnte. In Betonfertigteilwerken kommen überwiegend Betone mit hohen Festigkeiten zum Einsatz. An die Bauteile werden hohe Anforderungen an Statik, Dauerhaftigkeit und Ästhetik gestellt. Da RC-Material unter anderem die Verarbeitbarkeit, die Festigkeit, das Verformungsverhalten, die Dauerhaftigkeit und die Optik des Betons erheblich beeinflussen kann, ist dies bereits bei der Planung und der Betonherstellung zu beachten. Sinnvoll ist die Verwendung von R-Beton vor allem für Innenbauteile ohne Bewitterung oder sonstige besondere Anforderungen. Einen Beitrag zur Reduzierung der Abfallmenge und des Ressourcenverbrauches leisten wiederverwendbare Betonfertigteile, die bei Ausführung lösbarer Verbindungen zerstörungsfrei ausgebaut werden können. Damit wird die höchste Stufe des Recyclings erreicht – die Wiederverwendung als ganzes Bauteil. Fazit Zur Schonung natürlicher Primärrohstoffe sollte weiter an innovativen Ideen und Möglichkeiten für den Einsatz von Sekundärrohstoffen in der Betonindustrie gearbeitet werden. Starre Forderungen nach Mindestrezyklatanteilen in Beton führen nicht bedingungslos zu einer Ressourcenschonung. Wichtiger ist der flexibel planbare Einsatz von RC-Material Denn das Ziel „Schonung natürlicher Primärrohstoffe“ wird nur erreicht, wenn das Material nicht an anderer Stelle fehlt und die Nachfrage somit in andere Bereiche verlagert wird. Dabei ist der gesamte Stoffkreislauf zu betrachten. Darüber hinaus sollten zukünftige gesetzliche Vorgaben geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz von Sekundärrohstoffen schaffen. Das bedeutet im Einzelnen: Prüfung der Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten von RC-Material Keine starren gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des RC-Anteils in Bauprodukten. Stattdessen Schaffung von Anreizen zum Einsatz von RC-Materialien und zur Entwicklung von innovativen Produkten, die einen 100 %-gen Verbleib der Materialien im technischen Kreislauf ermöglichen (zum Beispiel lösbare Verbindungen bei Betonfertigteilen) Anpassung der einschlägigen Normen und der technischen Anforderungen Recyclinggerechter Entwurf der Fertigteile Grundlagen für einfache und unkomplizierte Umsetzung von Modellprojekten schaffen, anstatt der bisherigen aufwendigen und teuren Zulassungen Zustimmungen im Einzelfall. Entwicklung von Verfahren zur sachgemäßen Trennung der Materialien im Abbruchverfahren und damit Schaffung von Versorgungssicherheit der Qualität und Menge von RC-Material Frühzeitiger Übergang des RC-Materials vom Abfall- hin zum „Produktstatus“ Autoren: Diana Klose, Alice Becke Zurück

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Auf dem Holzweg?!

  Unsere Position erschienen in Ausgabe 1/2020 Auf dem Holzweg?! In der politischen Diskussion wird die Verwendung des „Ökorohstoffes Holz als Baustoff“ [92. Umweltministerkonferenz vom 10. Mai 2019] vermehrt propagiert und als „Allheilmittel“ für die Erreichung klimapolitischer Ziele herangezogen. Die Ziele sind unstrittig, aber der gewählte Ansatz zu kurz gedacht. Bei allen Maßnahmen, die in Zukunft zur Erreichung der klimapolitischen Ziele ergriffen werden, ist es unabdingbar, auf die Verwendung von Produkten in Gebäuden hinzuarbeiten, die hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen über die Wertschöpfungskette transparent sind und deren Rohstoffgewinnung und Verarbeitung anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Für den Einsatz von Betonbauteilen sprechen hier zum Beispiel ihre lange Lebensdauer, ihre vollständige Recyclingfähigkeit und die guten energetischen Eigenschaften während der Nutzungsphase: Je länger die Nutzungsdauer, desto mehr verschiebt sich die Ökobilanz zu ihren Gunsten. Dagegen ist Holz nur dann CO2-neutral und das Bauen mit Holz damit nur nachhaltig, wenn der Rohstoff aus zertifizierter nachhaltiger Forstwirtschaft stammt, vorzugsweise aus heimischen Wäldern. Aber auch dieses Holz ist endlich und nicht im ausreichenden Maße verfügbar. Schon heute werden rund 15 % des in Deutschland verbrauchten Holzes importiert, im Durchschnitt aus über rund 950 km Entfernung und zum Teil aus prekären Quellen, wie den letzten europäischen Urwäldern im Kaukasus. Und ohne Kennzeichnungspflicht ist die tatsächliche Herkunft von Holz und Holzprodukten oft nicht einmal erkennbar. Gesteinskörnungen und Zemente für Betonfertigteile sind hingegen in ganz Deutschland regional verfügbar und weisen nur kurze Transportwege auf. Bei verantwortungsbewusstem Handeln und bewusster Nutzung seiner positiven Eigenschaften hat jeder Baustoff seine Berechtigung. Die ideologisch geprägte einseitige öffentliche Förderung von Holz und der damit verbundene Eingriff in den Materialwettbewerb ist unverständlich und kontraproduktiv. Bildrechte: AdobeStock 300265198 © Ilya Zurück

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