Unsere Position erschienen in Ausgabe 6/2020

Verbesserte Rahmenbedingungen für Schwerlasttransporte

Funktionierende Großraum- und Schwerlasttransporte sind unerlässlich für das Funktionieren unserer Wirtschaft. Betroffen sind die Betonfertigteilindustrie wie auch Hersteller und Betreiber großer Maschinen, Auto-Krane, Großmast-Betonpumpen und viele mehr. Die Verdopplung der Antragszahlen im Online-Portal VEMAGS von 225.000 auf 505.000 in den vergangenen zehn Jahren untermauert ihre Relevanz. Unsere Kunden erwarten nicht nur Qualität bei den Produkten, sondern auch bei der Abwicklung der Lieferungen. Allerdings wird es immer mehr zur Zitterpartie, ob solche Transporte termingerecht durchgeführt werden können. Verzögerungen in Genehmigungsverfahren führen zu Wettbewerbsnachteilen. Kosten und zeitlicher Aufwand für die Fahrzeugbegleitung werden zunehmend unkalkulierbar.

Aus unserer Sicht müssen Genehmigungen für Großraum- und Schwerlasttransporte deutlich schneller erteilt werden als bisher. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug zuletzt fünf bis sechs Wochen, wobei Verkehrsbehörden einzelner Bundesländer noch deutlich mehr Zeit benötigen. Für eine schnellere Genehmigung sind bürokratische Hürden zu reduzieren. Ziel muss ein automatisiertes Genehmigungsverfahren sein.
Neben dem beschleunigten Genehmigungsverfahren sind mehr Investitionen in die Infrastruktur notwendig, insbesondere in die Ertüchtigung maroder Brücken. Deren eingeschränkte Belastbarkeit stellt eine wesentliche Hürde dar. Wir brauchen zudem eine bessere Zusammenarbeit der Bundesländer, die mittels Datenaustausch Transparenz über Verkehrsbehinderungen und Baustellen herstellen. Darüber hinaus bedarf es einer Ausweitung und Flexibilisierung der Transportzeiten sowie die flexible Begleitung der Transporte durch Beliehene und Verwaltungshelfer, um damit auch die Polizei zu entlasten.

Der bundesweite Arbeitskreis Großraum- und Schwerlastverkehre der Organisation Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft, in dem auch Mitglieder des UVMB mitarbeiten, hat folgende Ziele erarbeitet:

Ziele des Arbeitskreises sind:

  • zügige Weiterentwicklung des bundesweiten Online-Portals VEMAGS: Ertüchtigung für das digitale Zeitalter mit weitestgehend automatisierter Antragsbearbeitung
  • Zurverfügungstellung einer routing-fähigen bundeseinheitlichen interaktiven Kartenlösung und Bereitstellung der digitalen Daten für den Transport
  • Ausweisung von Positivstrecken
  • automatischer Vorschlag von Alternativrouten durch die Verwaltung bei Nichteignung beantragter Verbindungen bzw. kurzfristigen Störungen auf bereits genehmigten Routen
  • Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren der bisher zuständigen unteren Verkehrsbehörden in den Landkreisen
  • Einführung einer Höchstbearbeitungsdauer von 5 Werktagen
  • Definition einheitlicher Standards im Rahmen der Erarbeitung der Straßenverkehrs-Transportbegleitungs-Verordnung, welche eine flexible bundesländerübergreifende Begleitung bis 2021 ermöglichen
  • Begrenzung der Transportnebenkosten auf das sachlich notwendige Maß
  • Neuregulierung der Absicherung durch Begleitfahrzeuge nach VwV-StVO zu § 29 Absatz 3 StVO und Begrenzung auf das sachlich notwendige Maß

Bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist auf eine praxistaugliche Befähigung der Genehmigungsbehörden am Sitz des beantragenden Unternehmens beziehungsweise seines Transporteurs zu achten. Die Gebühren für die Genehmigungen und die erforderlichen Begleitfahrzeuge dürfen nicht willkürlich und erheblich steigen.

Bildquelle: Unsplash (https://unsplash.com/de/fotos/lkw-tagsuber-auf-der-autobahn-7eaFIKeo1MQ)

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